Die Wettbewerbsbedingungen für das Wettbewerbsjahr 2023
lyrix – Bundeswettbewerb für junge Lyrik
1. Allgemeines
Mit der Zusendung des Gedichts erklärt sich der*die Teilnehmende mit den Teilnahmebedingungen einverstanden. Die Teilnahme von Minderjährigen ist nur mit Einwilligung der Eltern oder Erziehungsberechtigten möglich.
2. Teilnahmevoraussetzungen
Mitmachen können Kinder und Jugendliche im Alter von 10 bis einschließlich 20 Jahren, die in Deutschland wohnen. Im Rahmen von Kooperationsprojekten können auch Jugendliche aus Österreich, der Schweiz, Liechtenstein und Luxemburg teilnehmen. Pro Monatsthema kann ein (1) Gedicht pro Teilnehmer*in eingereicht werden. Der Wettbewerb ist aufgeteilt in die zwei Altersgruppen 10 bis einschließlich 14 Jahre und 15 bis einschließlich 20 Jahre.
Die Einreichung muss folgende Kriterien erfüllen:
Das Gedicht muss inhaltlich bzw. formal den Kriterien des monatlich vorgegebenen Themas entsprechen. Es darf noch nicht veröffentlicht sein und muss größtenteils auf Deutsch oder in einer entsprechenden Mundart verfasst sein.
3. Die Einsendung per Online-Formular
Die Einsendung des Gedichts erfolgt über ein Online-Formular auf bundeswettbewerb-lyrix.de.
4. Urheberrecht
Jede*r Teilnehmende*r versichert, dass das von ihm*ihr eingesandte Gedicht frei von Rechten Dritter ist und er*sie frei darüber verfügen darf. Eine Zuhilfenahme von KI-basierten Chatbots wie ChatGPT ist untersagt und führt zum Wettbewerbsausschluss. Sollten dennoch Dritte Ansprüche wegen Verletzung ihrer Rechte geltend machen, so stellt der*die Teilnehmende lyrix e.V. von allen Ansprüchen frei. Verantwortlich für den Inhalt der Gedichtbeiträge ist ausschließlich die übermittelnde Person.
Der*die Teilnehmende überträgt lyrix e.V. mit der Einsendung seines*ihres Gedichts das nichtausschließliche, zeitlich und örtlich unbegrenzte Nutzungsrecht an dem Text.
Die möglichen Nutzungsarten umfassen insbesondere:
- Veröffentlichung des Gedichts unter Angabe von Name und Geburtsjahr (Beispiel: Ein Gedicht von Mara Musterfrau, Jahrgang 2000) auf bundeswettbwerb-lyrix.de und auf den Social Media-Präsenzen des Bundeswettbewerbs lyrix (Facebook und Instagram)
- Abdruck in Print- und Online-Publikationen (z.B. jährlich erscheinende lyrix-Anthologie, Tageszeitungen, Fachmagazine, Literatur- und Bildungsportale) sowie Schülerzeitungen, die über lyrix schreiben.
- Bewerbung und Dokumentation des Wettbewerbs, z.B. auf Buchmessen, Literaturfesten, Lesungen und ähnlichen Veranstaltungen sowie in Museen und Schulen (z.B. durch Dokumentation am Messestand, Plakate oder Postkarten) gegebenenfalls Nutzung für Sendezwecke des Kooperationspartners Deutschlandradio.
Der*die Teilnehmende kann diese Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Zur Ausübung dieses Widerrufs genügt eine E-Mail an hallo@bw-lyrix.de.
Die eingesandten Gedichte dürfen mit Werken Dritter zusammen genutzt, vervielfältigt, gesendet, zugänglich gemacht werden, auch als Textausschnitt. lyrix e.V. darf die eingesandten Gedichte insbesondere für die eigene Presse- und Öffentlichkeitsarbeit (s. oben genannte Nutzungsarten) nutzen und ist berechtigt, diese Rechte im Rahmen der Berichterstattung zum Wettbewerb auf die Kooperationspartner*innen sowie den Förderer des Wettbewerbs, das Bundesministerium für Bildung und Forschung, zu übertragen.
Die Teilnehmenden können für sämtliche Veröffentlichungen keine Vergütung oder ein sonstiges Entgelt verlangen.
lyrix e.V. behält sich vor, nicht sämtliche Gedichte zu veröffentlichen, sondern eine Auswahl aus den Einsendungen zu treffen. Ebenso kann lyrix e.V. Texte nachträglich aus dem Wettbewerb entfernen.
5. Datenschutz
Alle persönlichen Daten der Teilnehmenden werden ausschließlich im Rahmen dieses Wettbewerbs zu organisatorischen und administrativen Zwecken sowie zur Kommunikation mit dem*der Teilnehmer*in und unter Berücksichtigung aller einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen genutzt. Sie werden nicht an Dritte weitergegeben.
6. Monats-/Jahresgewinn
Monatsgewinner*innen
Die zwei lyrix-Monatsjurys wählen jeden Monat die sechs besten Texte jeder Altersgruppe (10 – 14 und 15 – 20 Jahre) aus, die im Anschluss auf der Website bundeswettbewerb-lyrix.de und den begleitenden Social Media-Kanälen veröffentlicht werden und anschließend in die Jahreswertung eingehen. Die Verfasser*innen erhalten zudem ein kleines literarisches Präsent.
Jahresgewinner*innen
Aus allen Monatsgewinner*innen wählen die beiden lyrix-Jahresjurys zu Beginn des Folgejahres zwölf Jahresgewinner*innen jeder Altersgruppe (zwölf aus der Gruppe 10 – 14 und zwölf aus der Gruppe 15 – 20) aus.
Die Gewinner*innen der Altersgruppe 15 – 20 werden im Folgejahr zu einer Preisträger*innenreise nach Berlin mit Schreibwerkstätten, Workshops und Preisverleihung eingeladen. An- und Abreise mit der Deutschen Bahn (2. Klasse) sowie Unterkunft und Verpflegung sind im Gewinn inbegriffen. Gewinner*innen unter 16 Jahren können eine Begleitperson mitnehmen. Die Jahresgewinner*innen erhalten mit ihrer Gewinnbenachrichtigung auch Informationen über Reisetermine, Unterbringung sowie weitere für die Reise erforderlichen Details. Der*die Gewinner*in muss innerhalb von zwei Wochen mitteilen, ob er*sie die Reise antritt. Wenn er*sie sich nicht meldet, verfällt sein*ihr Gewinnanspruch. Kann oder will ein*e Gewinner*in seine Reise im festgelegten Zeitraum und zu den festgelegten Bedingungen nicht durchführen, so verfällt sein*ihr Anspruch ebenfalls. Es besteht kein Anspruch auf einen Ersatzpreis oder die Auszahlung des Reisewerts.
Der Jahresgewinn beider Altersgruppen umfasst zudem die Veröffentlichung und Vorstellung der Gewinner*innen und ihrer Texte in der jährlich erscheinenden lyrix-Anthologie.
Die Jurys
Die Monats- und Jahresgewinner*innen werden durch vier unabhängige Jurys (je eine Monats- und eine Jahresjury pro Altersgruppe) ausgewählt. Der Veranstalter ist deshalb in der Entscheidung über die Zuerkennung eines Gewinns frei. Die Entscheidung der Jury-Mitglieder ist für alle Teilnehmenden bindend und kann nicht angefochten werden. Die Gewinner*innen werden schriftlich per Post oder E-Mail über ihren Gewinn benachrichtigt.
7. Rechtsweg
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
8. Änderung der Bestimmungen
lyrix e.V. behält sich vor, die Wettbewerbsbedingungen für eine Optimierung der Abläufe zu verändern. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar sein oder ihre Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen nicht berührt werden. Das Gleiche gilt, soweit sich herausstellen sollte, dass die Teilnahmebedingungen eine Regelungslücke enthalten. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die rechtlich möglich ist und der unwirksamen Regelung inhaltlich am nächsten kommt.
Stand: 01.01.2023